Informationen und Unterlagen für Betriebsverantwortliche im Detailhandel und in der Gastronomie

 

Die Bewilligungsinhaber sind zuständig für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in ihrem Betrieb. Dazu gehört die entsprechende Instruktion und Ausbildung des Verkaufspersonals. Schulungen sind am wirkungsvollsten, wenn sie regelmässig durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen, können den Betrieb verwaltungsrechtliche Massnahmen treffen.

  • Überlegen Sie sich, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen umsetzen können. 
  • Betriebsverantwortliche Personen sind dafür zuständig, dass ihre Mitarbeitenden die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen kennen und auch richtig anwenden. Machen sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen anhand des Merkblatts vertraut und geben Sie das Informationsblatt für Verkaufspersonal sämtlichen betroffenen Personen ab.
  • Bestellen Sie Jugendschutzmaterialien wie Hinweisschilder oder Altersrechner in unserem Onlineshop.

 

Die wichtigsten Massnahmen zur Umsetzung des Jugendschutzes sind:

Gerne beraten wir sie telefonisch oder per E-Mail, die Kontaktangaben finden sie rechts oben bzw. in der mobilen Ansicht weiter unten. 

Kontakt

Blaues Kreuz Bern–Solothurn-Freiburg
Sevan Roggensinger
Leiter Jugendschutz
032 534 69 70
E-Mail

Webseite 

Download

Betriebsbewilligung

Formulare für eine Betriebsbewilligung können Sie hier herunterladen:

Amt für Wirtschaft und Arbeit