Mit der Einführung des Tabakproduktegesetzes gelten seit dem 1. Oktober neu schweizweite Jugendschutzbestimmungen zu allen Tabak- & Nikotinprodukten sowie pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten. Aktuell überarbeiten wir deshalb unsere Informationsblätter und Leitfäden. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Online-Schulung unter www.age-check.ch oder melden Sie sich direkt bei uns für eine kostenlose Beratung.

Informationen und Unterlagen für Eventveranstalter

 

Wenn Sie an Ihrer Veranstaltung eine Festwirtschaft planen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Nehmen Sie Kontakt auf mit der Einwohnergemeinde am Veranstaltungsort. Diese gibt Ihnen Auskunft über das Bewilligungsverfahren und die Bewilligungskriterien.
  • Planen Sie einen Alkoholausschank? Dann geben Sie dies auf dem Antragsformular der Gemeinde an. In der Regel wird von der Gemeinde auch eine Checkliste zum Jugendschutz eingefordert. 
  • Überlegen Sie sich, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen umsetzen können. Der Leitfaden für Eventveranstalter unterstützt Sie dabei.
  • Betriebsverantwortliche Personen sind dafür zuständig, dass ihre Mitarbeitenden die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen kennen und auch richtig anwenden. Machen sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen anhand des Merkblatts vertraut und geben Sie das Informationsblatt für Verkaufspersonal sämtlichen betroffenen Personen ab.
    Unser Tipp: Nutzen Sie dazu die kostenlose Online-Schulungsplattform www.age-check.ch und verlangen Sie von Ihrem Personal, dass Sie die für Ihre Veranstaltung relevanten Schulungen absolvieren. Jede Schulung wird mit einem Test abgeschlossen und bei Bestehen wird ein Zertifikat als PDF ausgestellt.
  • Bestellen Sie die Jugendschutzmaterialien in unserem Onlineshop frühzeitig.

Die wichtigsten Massnahmen zur Umsetzung des Jugendschutzes sind:

  • Konsequente Ausweiskontrolle
  • Hilfsmittel wie z.B. Kontrollbänder, die ID Scan App oder Altersrechner verwenden (siehe Onlineshop)
  • Hinweisschilder am Eingang und Verkaufspunkt
  • Attraktives alkoholfreies Angebot mit entsprechender Preisgestaltung
  • Sorgfältige und regelmässige Schulung der Mitarbeitenden (unser Angebot)
  • Überprüfung der Jugendschutzmassnahmen z.B. durch Monitoring oder Testkäufe

Gerne beraten wir sie telefonisch oder per E-Mail, die Kontaktangaben finden sie rechts oben bzw. in der mobilen Ansicht weiter unten. 

Kontakt

Blaues Kreuz Bern–Solothurn-Freiburg
Sevan Roggensinger
Leiter Jugendschutz
032 534 69 70
E-Mail

www.besofr.blaueskreuz.ch 

Download

Der Leitfaden für Eventveranstalter unterstützt Sie in der Planung Ihrer Veranstaltung:

Herunterladen: "Leitfaden für Eventveranstalter"

Bestellen: "Leitfaden für Eventveranstalter"

Eine Checkliste zum Jugendschutz ergänzt ihr Bewilligungsgesuch optimal:

Herunterladen: "Checkliste zum Jugendschutz"

Weitere interessante Angebote

Jugendschutz-Label

Das "Jugendschutz-Label - ausgezeichnet feiern" ist ein Leistungsausweis für Veranstaltende im Kanton Solothurn, die sich aktiv und engagiert für den Jugendschutz einsetzen.

www.jugendschutz-label.ch 

be my angel tonight

Junge Fahrzeuglenkende werden im Ausgang motiviert, nüchtern zu bleiben, damit sie sich und ihre Kolleginnen und Kollegen sicher nach Hause fahren.

www.bemyangeltonight.ch

Blue Cocktail Bar

Die mobile Blue Cocktail Bar mixt alkoholfreie Drinks, die wahrhaftig abheben lassen: Weil sie lecker aussehen und einfach himmlisch schmecken. Auf der Website finden Sie zudem über 100 alkoholfreie Drinkrezepte.

www.bluecocktailbar.ch