Mit der Einführung des Tabakproduktegesetzes gelten seit dem 1. Oktober neu schweizweite Jugendschutzbestimmungen zu allen Tabak- & Nikotinprodukten sowie pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten. Aktuell überarbeiten wir deshalb unsere Informationsblätter und Leitfäden. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Online-Schulung unter www.age-check.ch oder melden Sie sich direkt bei uns für eine kostenlose Beratung.
Informationen und Unterlagen für Betriebsverantwortliche im Detailhandel und in der Gastronomie
Die Bewilligungsinhaber sind zuständig für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in ihrem Betrieb. Dazu gehört die entsprechende Instruktion und Ausbildung des Verkaufspersonals. Schulungen sind am wirkungsvollsten, wenn sie regelmässig durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen, können den Betrieb verwaltungsrechtliche Massnahmen treffen.
- Überlegen Sie sich, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen umsetzen können.
- Betriebsverantwortliche Personen sind dafür zuständig, dass ihre Mitarbeitenden die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen kennen und auch richtig anwenden. Machen sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen anhand des Merkblatts vertraut und geben Sie das Informationsblatt für Verkaufspersonal sämtlichen betroffenen Personen ab.
- Bestellen Sie Jugendschutzmaterialien wie Hinweisschilder oder Altersrechner in unserem Onlineshop.
Unser Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Online-Schulungsplattform unter www.age-check.ch. Dort finden Sie verschiedene Kurse zu den aktuellen Jugendschutz-Bestimmungen und deren praktischer Umsetzung. Die Kurse sind in einfacher Sprache gehalten und in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Serbo-Kroatisch verfügbar. Jede Schulung wird mit einem Test abgeschlossen und bei Bestehen wird ein Zertifikat als PDF ausgestellt. Testen Sie selbst, wie es um Ihr Wissen steht und verlangen Sie von Ihrem Personal, dass sie die für Ihren Betrieb relevanten Schulungen absolvieren.
Die wichtigsten Massnahmen zur Umsetzung des Jugendschutzes sind:
- Konsequente Ausweiskontrolle
- Hilfsmittel wie z.B. die ID Scan App oder Altersrechner verwenden (siehe Onlineshop)
- Hinweisschilder am Eingang und Verkaufspunkt
- Sorgfältige und regelmässige Schulung der Mitarbeitenden (unser Angebot)
- Überprüfung der Jugendschutzmassnahmen z.B. durch Testkäufe
Gerne beraten wir sie telefonisch oder per E-Mail, die Kontaktangaben finden sie rechts oben bzw. in der mobilen Ansicht weiter unten.
Kontakt
Blaues Kreuz Bern–Solothurn-Freiburg
Sevan Roggensinger
Leiter Jugendschutz
032 534 69 70
E-Mail
Download
Betriebsbewilligung
Formulare für eine Betriebsbewilligung können Sie hier herunterladen: