Informationen und Unterlagen für Behörden und Gemeinden

 

Im Kanton Solothurn sind die Einwohnergemeinden zuständig für die Bewilligung von Veranstaltungen. Sie gestalten die Verfahrensabläufe und die Umsetzung im Rahmen der kantonalen und nationalen Bestimmungen. Dazu gehören auch die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz. Es lohnt sich das Thema in der Gemeinde anzugehen und eine klare Haltung zu vertreten. Als Gemeindebehörde haben Sie einen wesentlichen Einfluss, ob Kinder und Jugendliche an Veranstaltungen Alkohol und Tabak konsumieren.

Die Suchtfachstellen "PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen" und "Suchthilfe Ost" haben den Auftrag, Gemeinden im Kanton Solothurn in Fragen des Jugendschutzes zu beraten. Je nach Region können Sie mit einer der beiden Suchtfachstellen Kontakt aufnehmen.

Eine praktische Übersicht, was Sie als Gemeindebehörde bei der Vergabe einer Anlassbewilligung beachten sollten, liefert der Leitfaden für Gemeindebehörden.

Gesuchstellenden können Sie die Checkliste zum Jugendschutz abgeben.

Kontakt

Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg
Sevan Roggensinger
Leiter Jugendschutz
032 534 69 70
E-Mail

www.besofr.blaueskreuz.ch

 

PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen
032 626 56 56
E-Mail

www.perspektive-so.ch

 

Suchthilfe Ost GmbH
062 20615 35
E-Mail

www.suchthilfe-ost.ch