Informationen und Unterlagen für Behörden und Gemeinden

 

Im Kanton Solothurn sind die Einwohnergemeinden zuständig für die Bewilligung von Veranstaltungen. Sie gestalten die Verfahrensabläufe und die Umsetzung im Rahmen der kantonalen und nationalen Bestimmungen. Dazu gehören auch die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz. Es lohnt sich das Thema in der Gemeinde anzugehen und eine klare Haltung zu vertreten. Als Gemeindebehörde haben Sie einen wesentlichen Einfluss, ob Kinder und Jugendliche an Veranstaltungen Alkohol und Tabak konsumieren.

Die Suchtfachstellen PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen und Suchthilfe Ost haben den Auftrag, Gemeinden im Kanton Solothurn in Fragen des Jugendschutzes zu beraten. Je nach Region können Sie mit einer der beiden Suchtfachstellen Kontakt aufnehmen.

Eine praktische Übersicht, was Sie als Gemeindebehörde bei der Vergabe einer Anlassbewilligung beachten sollten, liefert der Leitfaden für Gemeindebehörden.

Gesuchstellenden können Sie die Checkliste zum Jugendschutz abgeben.

Möchten Sie die Umsetzung des Jugendschutz an Anlässen oder in Betrieben in Ihrer Gemeinde überprüfen? Das Blaue Kreuz bietet verschiedene Dienstleistungen an, die Sie als Gemeindebehörde in Anspruch nehmen oder Personen mit einer Anlass- oder Betriebsbewilligung empfehlen können:

Testkäufe 

Monitorings

Schulungen für Verkaufspersonal und Betriebsverantwortliche 

Jugendschutz-Label

Präventionsangebote vor Ort: be my angel tonight & Blue Cocktail Bar

 

 

 

 

Kontakt

Zuständig für die Bezirke Solothurn, Lebern, Bucheggberg und Wasseramt:

PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen

032 626 56 10
E-Mail

www.perspektive-so.ch

 

Zuständig für die Bezirke Dorneck, Gäu, Gösgen, Olten, Thal und Thierstein:

Suchthilfe Ost GmbH
062 206 15 35
E-Mail

www.suchthilfe-ost.ch