Wieso Jugendschutz?
Alkohol und Tabak-/Nikotinprodukte sind nicht nur Genussmittel, sondern auch Rausch- und Suchtmittel. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol und Tabak-/Nikotinprodukte. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Zudem vergrössert sich bei einem frühen Konsum das Risiko einer späteren Suchtentwicklung.
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Deshalb braucht es starke Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkohol- und Tabak-/Nikotinkonsum schützen. Bund und Kanton haben diese Schutzbestimmungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt, insbesondere:
- Verkaufs- und Abgabeverbote von Alkohol und Tabakprodukte an unter 16-/18-Jährige
- Werbeeinschränkungen
- Straf- und Verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei Übertretung der rechtlichen Vorschriften
Welche Massnahmen gibt es?
Jugendschutzmassnahmen sind ein Zusammenspiel zwischen Rahmenbedingungen (Besteuerung, Alters- und Ortsbeschränkungen, Öffnungszeiten), den verschiedenen Bezugsquellen (Verkaufsstellen und soziale Bezugsquellen) und vermittelnden Faktoren (wahrgenommene Verfügbarkeit, Normen). Dieses Zusammenspiel kann den risikoreichen Alkoholkonsum sowie die daraus resultierenden Probleme verringern.
Für all diese Punkte gibt es konkrete Jugendschutzmassnahmen:
- Preisliche Massnahmen: Mindestpreise, Besteuerung, Lenkungsabgaben
- Beschränkung und Verbote von Werbung und Sponsoring
- Einschränkung der Erhältlichkeit: Altersbeschränkungen, Öffnungszeiten
Wer trägt die Verantwortung bei Verstössen?
Dass der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol sowie Tabak/-Nikotinprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten an Jugendliche strafbar sind und nicht der Konsum, hat gute Gründe: Jugendliche können ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und auch mögliche Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht richtig abschätzen. Deshalb können sie noch nicht vollumfänglich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem Kaufversuch von Alkohol und Tabak-/Nikotinprodukten den Jugendlichen Grenzen setzen.
Welche Verantwortung trägt das Verkaufspersonal?
Das Personal darf keine Spirituosen und Tabak/-Nikotinprodukte, pflanzliche Rauchprodukte und elektronische Zigaretten an unter 18-Jährige sowie keinen Alkohol an unter 16-Jährige verkaufen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften riskieren sie ein Strafverfahren sowie eine Busse. Das gleiche gilt, wenn eine andere Person Alkohol oder Tabak-/Nikotinprodukte kauft und diese an Jugendliche weitergibt. Nicht strafbar macht sich das Personal, wenn ein gefälschter oder falscher Ausweis gezeigt wird, ausser es ist offensichtlich.
Welche Verantwortung tragen die Geschäftsbetriebe und Veranstaltenden?
Die Betriebsverantwortlichen einer Verkaufsstelle bzw. die Inhaber:innen einer Anlassbewilligung sind zuständig für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen in ihrem Betrieb. Dazu gehört die entsprechende Instruktion und Ausbildung des Verkaufspersonals. Schulungen sind am wirkungsvollsten, wenn sie regelmässig durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen, können den Betrieb verwaltungsrechtliche Massnahmen treffen.
Warum werden die Erziehungsberechtigten nicht zur Verantwortung gezogen?
Der Konsum von Alkohol sowie Tabak/-Nikotinprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten spielt sich bei Jugendlichen praktisch ausschliesslich in der Freizeit und im Ausgang ab. Dort haben Erziehungsberechtigte wenig Einfluss auf ihre Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass die Geschäftsbetriebe und das Verkaufspersonal die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernehmen.
Download
Eine Übersicht zu aktuellen Tabakprodukten und möglichen Konsumfolgen hat das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn in einem praktischen Infoblatt erstellt:
Weitere Informationen
Jugendschutz Blog
Informationen und Meinungen rund um das Thema Jugendschutz finden Sie in unserem Blog:
Eine kleine theoretische Einführung zum Jugendschutz und möglichen Jugendschutzmassnahmen erhalten Sie auf dieser Seite im Blog:
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